Bekanntmachung für Seefahrer

WSA Tönning, 25.03.2011  /  Husum,  24.03.2011 / Schleusen und Brückenzeiten für die Eider / Bekanntmachungen für Seefahrer WSA Tönning 2011

 

LKN-SH Husum, 08.06.2011

-Hafenbehörde-

-4211-6241.081-

 

Bekanntmachung für Seefahrer Nr. 22/2011 (T)

 

 

Sportboothafen Meldorf, Behinderung in der Sperrwerkskammer

 

Karte: (21) 105, Plan C

Zeit: vom 20.06.2011 bis 12.08.2011

werktags von 07.00 bis 18.00 Uhr

Angaben: Nach Beendigung der Instandsetzungsarbeiten am Sperrwerk werden Restarbeiten in der Sperrwerkskammer mithilfe eines Hängegerüstes vorgenommen. Das Hängegerüst wird im o. a. Zeitraum wechselseitig an der Nord- und Südseite der Kammer angebracht. Die Durchfahrtbreite wird um ca. 3 m eingeengt. Die angebrachten Sichtzeichen gem. Anlage I A.6 der SeeSchStrO sind zu beachten. Äußerste Rücksichtnahme ist erforderlich.

Die Durchfahrt durch das Sperrwerk ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Sperrwerkspersonal (Tel. 04832-718130) möglich.

Aushang: bis 13.08.2011

Der Hafenmeister

 

Gesendet: Saturday, 26. March 2011 08:40
Betreff: Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice - [BfS-Druckansicht]

Bekanntmachung für Seefahrer (T)31/11 WSA Tönning, 25.03.2011
Deutschland.Nordsee.Norder- und Süderpiep.Süderpiep, südl.Tertiussand,Sommerkoogsloch, Kollektoren zur Gewinnung von Saatmuscheln.
aktuell gültig: ja 
Karte(n): (21) 44, 105 
Geografische Angabe in: WGS 84 
Frühere BfS: 051/10 (T) 
Frühere NfS: 25/10 
Geografische Lage: 54° 08,24' N, 008° 43,00' E; 54° 06,65' N, 008°39,660' E; 54° 07,72' N, 008° 39,80' E; 54° 06,63' N, 008° 52,68' E 
Zeit der Ausführung: ab sofort bis 15.12.2012 
Gültig von: 25.03.2010 
Gültig bis (einschl.): 15.12.2012 
Angaben:

1.        Die Anlagen A, B und D  in  BfS 51/10 (T) entfallen.

 

  Auf folgenden Positionen werden Hängekulturen zur Gewinnung von Saatmuscheln neu ausgelegt und betrieben.

 

2.        Die Anlage E („Süderpiep“) erhält folgende Koordinaten (geänderte Positionsangaben kursiv gedruckt):

 

54° 08,240‘ N   8° 43,000‘ E

54° 08,240‘ N   8° 43,180‘ E

54° 08,200‘ N   8° 43,180‘ E

54° 08,200‘ N   8° 43,000‘ E

 

3.        Folgende Anlagen werden neu genehmigt:

 

·         Anlage G („Nordöstlich SP 15“):

54° 06,590‘ N   8° 39,430‘ E

54° 06,650‘ N   8° 39,660‘ E

54° 06,620‘ N   8° 39,680‘ E

54° 06,560‘ N  8 ° 39,450‘ E

 

·         Anlage H („Südlich Tertius“):

54° 07,720‘ N   8° 39,800‘ E

54° 07,750‘ N   8° 39,990‘ E

54° 07,730‘ N   8° 40,010‘ E

54° 07,690‘ N   8° 39,820‘ E

 

·         Anlage I („Sommerkoogsteertloch“):

54° 06,370‘ N   8° 52,680‘ E

54° 06,280‘ N   8° 52,840‘ E

54° 06,300‘ N   8° 52,880‘ E

54° 06,390‘ N   8° 52,720‘ E

 

 Die Hängekulturen bestehen aus einem Netz mit 126 m Länge, 2,80 m Höhe und werden von einem PE-Rohr mit 25 cm Durchmesser getragen. Die Gesamtlänge der Anlage beträgt 236 m.

Die Anlagen werden jährlich in der Zeit vom 15. März bis zum 15. Dezember betrieben. Während der übrigen Zeit liegen die Anlagen nicht aus.

Die Eckpunkte der o.g. Flächen werden gem. Anlage I zur SeeSchStrO, Abschnitt I, Nr. B. 16 "c" mit je einer gelben Tonne mit Fisch als Toppzeichen, Radarreflektor und gelben Licht, Kennung: Blz. g.-4s bezeichnet.

Die BfS 51/10 (T) wird hiermit aufgehoben.

Aushang bis: 30.12.2012 

 

© ELWIS, Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

LKN-SH                                                                                           Husum,  24.03.2011

-Hafenbehörde-

428-6241.081-05

 

Bekanntmachung für Seefahrer Nr. 11/2011 (T)

 

 

Landeshafen Büsum,  Wasserinjektionsarbeiten

 

 

Karte(n):                   (21)  D 105 (Plan A )

Zeit d. Ausf.:            11.04.2011  bis   spätestens 24.04.2011

Angaben:                 Im  Hafen und im Vorhafen werden Wasserinjektionsarbeiten mittels einer hydrodynamischen Egge durchgeführt. Das im Einsatz befindliche

                                    Gerät MS „Akke“ führt Signale gem. KVR Regel 27 Buchst. b) u. d)

                                   und ist hörbereit auf den UKW-Sprechwegen 11 und 16.

Mit Behinderungen muss gerechnet werden. Rücksichtnahme ist erforderlich.

Schiffe, die Ballastwasser aufnehmen, müssen im o. a. Zeitraum einen erheblich erhöhten Sedimentanteil im Hafenwasser berücksichtigen.

 

Aushang bis:          24.04.2011

 

Der Hafenmeister